|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 16.02.1983 (2 StR 437/82) | | | | Kurzleitsatz: 1. Die Entbindung eines Schöffen, der für die Zeit der geplanten Hauptverhandlung bereits seinen Jahresurlaub gebucht hat, ist weder willkürlich noch sonst rechtlich bedenklich.2. Ein Beweisermittlungsantrag bezweckt erst die Erschließung von Erkenntnisquellen, die es vielleicht ermöglichen, eine bestimmte Tatsache zu behaupten, und damit den Weg für die Stellung eines späteren Beweisantrags bereiten.Ein Antrag, dem die Behauptung, es bestehe zwischen zwei Zeugen Personenidentität, ist demgegenüber ein Bewe...
Relevante Normen: BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StPO § 244;
Fundstellen dieser Entscheidung: EzSt BtMG § 11 Nr. 1 EzSt StGB § 46 Nr. 10 MDR 1983, 450 (Holtz) StV 1983, 185
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|