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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluß vom 10.07.1995 (3 ObOWi 52/95) | | | | Kurzleitsatz: »1. Der Ankauf reparaturbedürftiger Kraftfahrzeuge und deren Weiterveräußerung nach Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten fällt nicht unter § 1 Abs. 1
SchwArbG a.F. 2. Auch ein Nebenbetrieb i.S. der §§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 1
HwO liegt in diesem Fall nicht vor; ob es sich um einen Hilfsbetrieb zum Kraftfahrzeughandel handelt, beurteilt sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung des handwerklichen Betriebszweiges im Verhältnis zu der des Handels. Ein Hilfsbetrieb ...
Relevante Normen: HwO § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1, 3 Nr. 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1; OWiG § 19 Abs. 1; SchwArbG § 1 Abs. 1 (a.F.);
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGSt 1995, 101 NVwZ-RR 1996, 199
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