Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 10.07.1995 (3 ObOWi 52/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der Ankauf reparaturbedürftiger Kraftfahrzeuge und deren Weiterveräußerung nach Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten fällt nicht unter § 1 Abs. 1 SchwArbG a.F. 2. Auch ein Nebenbetrieb i.S. der §§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 1 HwO liegt in diesem Fall nicht vor; ob es sich um einen Hilfsbetrieb zum Kraftfahrzeughandel handelt, beurteilt sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung des handwerklichen Betriebszweiges im Verhältnis zu der des Handels. Ein Hilfsbetrieb ...


Relevante Normen:
HwO § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1, 3 Nr. 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1; OWiG § 19 Abs. 1; SchwArbG § 1 Abs. 1 (a.F.);


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1995, 101
NVwZ-RR 1996, 199

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