Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 28.06.1995 (5 Ss (OWi) 249/95 - (OWi) 98/95 I)

   

Kurzleitsatz:
Die Annahme der Fahrlässigkeit eines Kraftfahrzeugführers bei Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts und/oder der zulässigen Achslast erfordert die Feststellung besonderer, auf die Überladung hinweisender Umstände.


Relevante Normen:
StVZO § 34 Abs. 3 S. 3, § 69a Abs. 3 Nr. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 90, 154

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