Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Urteil vom 24.01.1974 (1 Ss 251/73)

   

Kurzleitsatz:
1. Faßt jemand einer Frau durch den Ausschnitt ihrer Bluse unter dem Büstenhalter an die Brust, liegt darin eine sexuelle Handlung im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB.2. Überwindet der Täter dabei einen erkennbaren ernsthaften Widerstand mit körperlicher Gewalt, macht er sich der sexuellen Nötigung schuldig.


Relevante Normen:
StGB § 178 Abs. 1, Abs. 2, § 184c Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1974, 870

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