Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.07.1995 (3 StR 694/93)

   

Kurzleitsatz:
Der gleichzeitige Besitz mehrerer Waffen stellt nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.


Relevante Normen:
StGB § 52; WaffG § 53;



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