Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 16.08.1995 (4 B 92.95)

   

Kurzleitsatz:
»Die Planfeststellungsbehörde darf Planungsalternativen, die nach einer Art Grobanalyse in einem frühen Planungsstadium nicht in Betracht kommen, für die weitere Detailprüfung und damit auch (im Detail) für die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ausscheiden.Für die Beurteilung, ob im Sinne des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG Mängel bei der Abwägung offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen sind, sind keine anderen Maßstäbe anzuwenden, als sie in der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE ...


Relevante Normen:
FStrG § 17 Abs. 6c Satz 1; UVPG § 6 Abs. 4 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NVwZ-RR 1996, 68
UPR 1995, 445
ZUR 1995, 332
ZUR 1996, 81
ZfBR 1996, 275

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