Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 18.08.1995 (4 B 183.95)

   

Kurzleitsatz:
»Durch die sog. Zwei-Wohnungs-Klausel wird die Zulassung von Beherbergungsbetrieben in allgemeinen Wohngebieten nicht generell ausgeschlossen.Sind in einem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebiet tatsächlich nur bauliche Nutzungen vorhanden, die auch in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden könnten, so bleiben die in § 4 BauNVO aufgeführten Nutzungen gleichwohl grundsätzlich zulässig.«


Relevante Normen:
BauNVO § 4 Abs. 4 (F: 1977), § 3, § 4, § 15 Abs. 1 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 57 Nr. 66
BauR 1995, 813
DÖV 1995, 1046
NVwZ-RR 1996, 187
UPR 1995, 445
ZfBR 1996, 52

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