Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 05.12.1994 (4 W 3551/94)

   

Kurzleitsatz:
Wird dem Kind für seine Ehelichkeitsanfechtungsklage Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, so kann im Falle eines Erfolges der Klage und nach...


Relevante Normen:
BGB § 1596, § 1601;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1995, 1593

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