Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.11.1995 (4 StR 637/95)

   

Kurzleitsatz:
Ist die Bedrohung das Mittel der versuchten Nötigung, tritt § 241 StGB gegenüber §§ 240, 22 StGB zurück.


Relevante Normen:
StGB § 240, § 241;



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