Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 25.04.1995 (2 BvR 1847/94)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis


Relevante Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 316; StPO § 111a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 90, 1
VerkMitt 1995, 73

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