Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 30.03.1994 (1 Ws 44/94 (Vollz))

   

Kurzleitsatz:
»Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anordnung, zur Kontrolle der Drogenfreiheit Urinproben abzugeben, und zur Regelung eines zulässigen Verfahrens bei der Abgabe von Urinproben.«


Relevante Normen:
StVollzG § 56 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JBl. RP 1995, 115
JBl.RP 1995, 115

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