|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG Celle - Beschluß vom 24.01.1984 (1 Ss 367/83) | | | | Kurzleitsatz: »Auch wenn es ein steuerpflichtiges Unternehmen zu Schätzungen kommen läßt, spricht das allein noch nicht für die Annahme, daß die Steuerhinterziehung entdeckt ist. Es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß der Steuerpflichtige selbst vorsätzlich gehandelt haben könnte.«
Relevante Normen: AO § 371;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1984, 323
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|