Rechtsprechung:
LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.11.1985 (L 6 Ar 19/85)

   

Kurzleitsatz:
»Bei der Erteilung einer Arbeitsbescheinigung an einen Strafgefangenen bleiben arbeitsfreie Tage ohne Entgeltzahlung unberücksichtigt.«


Relevante Normen:
AFG § 133 Abs. 4, § 168 Abs. 3 lit. a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1986, 192

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