Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 08.01.1985 (VI ZR 15/83)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozeß


Relevante Normen:
ZPO § 286, § 360, § 404 Abs. 1 Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1985, 923

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang