Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 29.04.1993 (IV R 26/92)

   

Kurzleitsatz:
»Will der BFH im Revisionsverfahren eine Sache wegen Versagung des rechtlichen Gehörs an das FG zurückverweisen, muß er vorab die Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung prüfen. Nach erfolgter Zurückverweisung müssen daher im zweiten Rechtsgang das FG und auch der BFH davon ausgehen, daß diese Prozeßvoraussetzung gegeben ist.«


Relevante Normen:
FGO § 119 Nr. 3, § 126 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1993, 1728
BFHE 171, 1
BStBl II 1993, 720

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