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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 25.02.1993 (V R 112/91) | | | | Kurzleitsatz: »Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Leistung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, kann er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980). Voraussetzung dafür ist, daß dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmte, schriftliche Berichtigung zugeht. Die Rückgabe der ursprünglichen Rechnung durch den Leistungsempfänger ist nicht erforderlich. Die Wirksamkeit der Berichtigung hängt nicht davon ab, ob das FA die Ansprüche aus der gebotenen ...
Relevante Normen: AO (1977) § 42; UStG (1980) § 14 Abs. 2, 3, § 17;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1993, 1512 BFHE 171, 373 BStBl II 1993, 643 DStZ 1993, 540 NJW 1994, 480
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