Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 11.08.1993 (X R 66/91)

   

Kurzleitsatz:
»Die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG für das zweite Kind steht dem Steuerpflichtigen nur zu, wenn beide Kinder nach Erwerb des gemäß § 7b EStG begünstigten Objekts zu seinem Haushalt gehören oder gehört haben.«


Relevante Normen:
EStG § 7b § 34f Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1993, 2219
BFHE 172, 89
BStBl II 1993, 873
DStZ 1993, 729

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