Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 07.07.1993 (II R 69/90)

   

Kurzleitsatz:
»Allein die Lage eines (Wohn-)Grundstücks in einem Tieffluggebiet reicht nicht aus, um von einer ungewöhnlich starken Lärmbeeinträchtigung i. S. des § 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG ausgehen zu können. Vielmehr müssen besondere und außergewöhnliche Belastungsfaktoren hinzutreten, die das betroffene Grundstück und dessen näheres Umfeld deutlich von den im einschlägigen Mietspiegel erfaßten Grundstücken und von der Gesamtheit der im Tieffluggebiet gelegenen Bewertungsobjekte unterscheiden.«


Relevante Normen:
BewG 1965 § 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1993, 1936
BFHE 172, 113
BStBl II 1994, 6
DStZ 1993, 730
NJW 1994, 2551

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