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| Rechtsprechung: BFH - Beschluß vom 13.09.1985 (III R 21/85) | | | | Kurzleitsatz: »Wird in einer Einkommensteuersache die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses begehrt, so sind bei der Ermittlung des Streitwerts für die Revision im Streitjahr zusammen mit dem Arbeitslohn (nach § 28 BerlinFG) an den Arbeitnehmerehegatten ausgezahlte Arbeitnehmerzulagen jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Zulagenbetrag insgesamt höher war als eine (nach § 21 BerlinFG) für die Einkünfte des Arbeitnehmerehegatten aus nichtselbständiger Arbeit zu gewährende Steuerermäßigun...
Relevante Normen: BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 5; BerlinFG §§ 21, 28; FGO § 155; ZPO § 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 144, 341 BStBl II 1985, 707
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