Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 17.01.1986 (VI R 16/83)

   

Kurzleitsatz:
»Bei der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu prüfenden Frage, ob ein auswärts beschäftigter Arbeitnehmer sich maßgeblich am Familienhaushalt beteiligt hat, ist nicht von Bedeutung, ob und inwieweit solche Leistungen durch den Bezug von Kindergeld ausgeglichen wurden und welche Beträge das FA als Kinderbetreuungskosten nach § 33a Abs. 3 Nr. 1 EStG berücksichtigt hat.«


Relevante Normen:
EStG (1980) § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 33a Abs. 3 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 145, 560
BStBl II 1986, 306

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