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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 12.01.1989 (V R 129/84) | | | | Kurzleitsatz: »1. Betreibt ein Unternehmer einerseits eine Baumschule und erbringt er andererseits für eine Stadt landschaftspflegerische Leistungen, so ist zunächst zu prüfen, ob zwei getrennt zu beurteilende Betriebe gegeben sind oder ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt.2. Beim Vorliegen eines einheitlichen Betriebes ist weiter zu prüfen, ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb (Baumschule) mit einem gewerblichen Nebenbetrieb (Landschaftspflege) oder umgekehrt gegeben ist, wofür es darauf ankommt, welcher Unt...
Relevante Normen: EStG § 13 Abs. 1, 2; UStG (1967/1973, 1980) § 24 Abs. 1, 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 156, 281 BStBl II 1989, 432
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