Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 19.02.1991 (VIII R 65/89)

   

Kurzleitsatz:
»Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck in der Errichtung und Vermarktung von Eigentumswohnungen im Bauherrenmodell besteht, ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zuzurechnen.«


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1991, 1528
BFHE 164, 315
BStBl II 1991, 789

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