Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 27.06.1991 (V R 106/86)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Vorschrift des § 15 a UStG 1973 zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, daß das jeweilige Wirtschaftsgut gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 von einem Unternehmer "für sein Unternehmen" erworben wurde.2. Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 ist durch rückwirkende Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung aufgrund von Vorschriften der AO 1977 zu korrigieren. Insow...


Relevante Normen:
UStG (1973) § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15a Abs. 1, Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1991, 2148
BB 1991, 2505
BFHE 165, 304
BStBl II 1991, 860

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