Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 27.10.1995 (19 U 59/95)

   

Kurzleitsatz:
Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller einer Individualsoftware bei Verzug des Unternehmers


Relevante Normen:
BGB §§ 634, 636, 467;



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