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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 29.05.1984 (VIII R 29/80) | | | | Kurzleitsatz: »Kapitalerträge aus Wertpapieren und sonstigen Kapitalforderungen eines Nachlasses, der nach dem Recht des Staates New York von einem executor verwaltet wird, können einem im Testament des Erblassers als Begünstigten bedachten unbeschränkt Steuerpflichtigen so lange nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet werden, als der executor uneingeschränkte Verfügungsmacht über die Wertpapiere und Kapitalforderungen hat.«
Relevante Normen: EStG (1971) § 20 Abs. 1 Nr. 1, 4; FGO § 118 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 141, 321 BStBl II 1984, 321
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