Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 05.07.1984 (IV R 36/81)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und dem Beginn dieser Betriebsaufgabe.«


Relevante Normen:
EStG § 16 Abs. 3, § 6 b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 141, 325
BStBl II 1984, 711

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