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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 13.08.1986 (II R 246/81) | | | | Kurzleitsatz: »Produziert eine steuerbegünstigte Körperschaft im Auftrage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Kirche, die die steuerbegünstigte Körperschaft trägt, so tritt diese dadurch zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen Art in größerem Umfang in Wettbewerb, als dies bei Erfüllung der gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecke unvermeidbar ist.«
Relevante Normen: AO (1977) § 65 Nr. 3; GemV § 7;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 147, 299 BStBl II 1986, 831
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