Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 24.09.1987 (V R 76/78)

   

Kurzleitsatz:
»Baumaßnahmen, für die der Bauantrag in der Zeit vom 9.05. bis 30.11.1973 gestellt und mit deren Ausführung in der Zeit vom 1.12.1974 bis 30.06.1975 begonnen wurde, konnten sowohl die Entstehung von Selbstverbrauchsteuer nach § 30 UStG (1973) als auch die Gewährung von Investitionszulagen nach § 4 b InvZulG 1975 auslösen.Ein gesetzlicher Wertungswiderspruch, der zum Erlaß der Selbstverbrauchsteuer in Fällen dieser Art fuhren konnte, ist den maßgeblichen Regelungen nicht zu en...


Relevante Normen:
InvZulG (1975) §§ 1, 4b; UStG (1973) §§ 30, 27 Abs. 15;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 151, 221
BStBl II 1988, 561

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