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| Rechtsprechung: BFH - Beschluß vom 22.01.1988 (III B 9/87) | | | | Kurzleitsatz: »Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Patente im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen und nicht veräußert sind, wenn ein "Rückfall" der dem Betriebsunternehmen übertragenen Rechte an den Inhaber des Besitzunternehmens vorgesehen ist.«
Relevante Normen: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 152, 539 BStBl II 1988, 537 GmbHR 1988, 321
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