Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 03.02.1988 (I R 394/83)

   

Kurzleitsatz:
»Sind die Verlustanteile eines Kommanditisten mit dessen positivem Kapitalkonto II zu verrechnen, so läßt sich dies mit der Annahme einer auf dem Kapitalkonto II ausgewiesenen individualisierten Gesellschafterforderung nur dann vereinbaren, wenn der Gesellschaftsvertrag dahin zu verstehen ist, daß den Kommanditisten im Verlustfall eine Nachschußpflicht trifft und die nachzuschießenden Beträge durch Aufrechnung mit Gesellschafterforderungen zu erbringen sind.«


Relevante Normen:
KVStG § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 lit. b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 152, 543
BStBl II 1988, 551

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