Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 02.12.1988 (X R 92/88)

   

Kurzleitsatz:
»Die Einlegung der Revision beim BFH ist nicht geeignet, die Revisionsfrist zu wahren. Das gleiche gilt für die im Rahmen eines Antrags auf Wiedereinsetzung nachzuholende Einlegung der Revision.«


Relevante Normen:
FGO § 56 Abs. 2 S. 3, § 120 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 154, 36
BStBl II 1989, 147

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