Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 06.12.1988 (VII R 206/83)

   

Kurzleitsatz:
»Hat das FA einen Steuererstattungsbetrag aufgrund einer ihm angezeigten Abtretung an einen Dritten (Zessionar) ausgezahlt, so richtet sich sein Rückforderungsanspruch wegen rechtsgrundloser Erstattung gegen den Zessionar. Das gilt auch dann, wenn die Abtretung unwirksam ist.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 37 Abs. 2, § 46 Abs. 2, 3, 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 154, 40
BStBl II 1989, 223

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