Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 23.11.1988 (X R 17/86)

   

Kurzleitsatz:
»Aufwendungen eines Buchhändlers für die Teilnahme an den jährlichen Arbeitstagungen der Internationalen Gesellschaft für Tiefenpsychologie können Betriebsausgaben sein, wenn der Buchhändler die Tagungen besucht, um dort Referenten für Lesungen und Vorträge in seiner Buchhandlung zu gewinnen.«


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 154, 330
BStBl II 1989, 405

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