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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 21.02.1990 (II R 78/86) | | | | Kurzleitsatz: »"Kurs" i. S. des § 11 Abs. 1
BewG ist auch der im Kursblatt einer Börse angegebene Kurs mit dem Zusatz "G".Dieser Kurs ist jedoch für die Bewertung nicht maßgebend, wenn er im geregelten Freiverkehr veröffentlicht wurde und erwiesen ist, daß ihm kein Kaufangebot innerhalb der Dreißig-Tage-Frist des § 11 Abs. 1 S. 2 BewG zugrunde liegt.«
Relevante Normen: BewG § 11 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1990, 906 BFHE 159, 552 BStBl II 1990, 490 WM 1990, 1436
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