Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 14.05.1986 (IVa ZR 146/85)

   

Kurzleitsatz:
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme


Relevante Normen:
ZPO § 269;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1986, 660
NJW-RR 1987, 307

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