Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.02.1983 (3 StR 513/82)

   

Kurzleitsatz:
»Ist eine an sich gesamtstrafenfähige Strafe erlassen, so ist es - anders als bei einer verbüßten Strafe - nicht gerechtfertigt, dies stets bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe mildernd zu berücksichtigen.«


Relevante Normen:
StGB § 55 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(310)103b
EzSt StGB § 46 Nr. 12
GA 1983, 274
MDR 1983, 448 (Holtz)
NStZ 1983, 261
wistra 1983, 106

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