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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 17.02.1981 (1 StR 807/80) | | | | Kurzleitsatz: Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln führt als solche noch nicht zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit. Die Schuldfähigkeit eines Rauschgiftabhängigen ist vielmehr nur ausnahmsweise dann erheblich vermindert, wenn es nach langjährigem Betäubungsmittelgenuß zu schweren Persönlichkeitsveränderungen gekommen ist oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner dann, wenn er das Delikt im Zustand...
Relevante Normen: StGB § 21;
Fundstellen dieser Entscheidung: DRsp III(310)24Nr. 1 DRsp III(310)25Nr. 5 DRsp III(310)80c LM StGB 1975 § 21 Nr. 2 MDR 1981, 508 NJW 1981, 1221 StV 1981, 237
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