Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 19.01.1968 (4 StR 559/67)

   

Kurzleitsatz:
»Wer die Tauglichkeit einer bestimmten Sache für den auf sie in unmittelbarem zeitlichen Anschluss beabsichtigten strafbaren Angriff durch Untersuchung der Sache erkundet, bereitet den Angriff nicht erst vor, sondern beginnt schon mit seiner als Versuch zu wertenden Ausführung (hier Feststellung der Lenkradsperre durch Rütteln an den Vorderrädern eines für eine unbefugte Ingebrauchnahme vorgesehenen Kraftwagens).«


Relevante Normen:
StGB § 43, § 248b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 22, 80
BGHSt 22, 81
DRsp III(310)27Nr. 9
JZ 1968, 395
NJW 1968, 1100

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