Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 08.07.1954 (3 StR 796/53)

   

Kurzleitsatz:
»Mittelbare Anstiftung liegt auch darin vor, wenn die Kette der Bestimmenden mehr als zwei Glieder zählt. Zum Vorsatz des mittelbaren Anstifters gehört es nicht, dass er die Zahl der Bestimmenden, die zwischen dem von ihm zur Anstiftung Bestimmten und dem Haupttäter stehen und den Haupttäter namentlich kennt.«


Relevante Normen:
StGB § 48;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 6, 359
DRsp III(310)35Nr. 3

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