Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 17.09.1991 (4 B 161.91)

   

Kurzleitsatz:
»Eine betriebliche Erweiterung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB setzt einen funktionalen Zusammenhang zwischen dem vorhandenen Gebäude und der beabsichtigten baulichen Erweiterung voraus.«


Relevante Normen:
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 52 Nr. 84
BauR 1991, 725
DÖV 1992, 637
UPR 1992, 28
ZfBR 1992, 45

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