Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 25.08.1987 (8 AZR 124/85)

   

Kurzleitsatz:
»Gegen eine Vereinbarung, nach der ein wegen Zeitablaufs am Ende des Jahres erloschener tariflicher Urlaub im nachfolgenden Jahr in einem bestimmten Z...


Relevante Normen:
BUrlG § 13, § 7 Abs. 3, 4; Manteltarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie; Nordwürttemberg/Nordbaden vom 23. Januar 1979 § 2; Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in; in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 31. Mai 1980 § 18;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 36 § 7 BUrlG Abgeltung
BAGE 56, 49
BB 1988, 71
DB 1987, 2524
NZA 1988, 283

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