Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 06.11.1974 (II R 18/72)

   

Kurzleitsatz:
»Die Verzinsungspflicht wird nur im Falle des Vorliegens einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO ausgelöst.«


Relevante Normen:
StSäumG § 4a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 113, 426
BStBl II 1975, 129

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