Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 23.01.1985 (RReg 4 St 309/84)

   

Kurzleitsatz:
»Durch das Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung wird die Straffreiheit des Steuerpflichtigen durch Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nur für diejenigen Steuerarten ausgeschlossen, auf welche sich die Prüfungsanordnung nach § 196 AO erstreckt.«Die Vorschrift über die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine Ausnahmeerscheinung im System des deutschen Strafrechts. Die weit über vergleichbaren Vorschriften des Strafgesetzbuches hinausgehende Rechtswo...


Relevante Normen:
AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1985, 18
DRsp-ROM Nr. 1996/4610
JR 1985, 523
MDR 1985, 519
NStZ 1985, 228
StV 1985, 509
wistra 1985, 117

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang