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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluß vom 23.01.1985 (RReg 4 St 309/84) | | | | Kurzleitsatz: »Durch das Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung wird die Straffreiheit des Steuerpflichtigen durch Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nur für diejenigen Steuerarten ausgeschlossen, auf welche sich die Prüfungsanordnung nach § 196
AO erstreckt.«Die Vorschrift über die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine Ausnahmeerscheinung im System des deutschen Strafrechts. Die weit über vergleichbaren Vorschriften des Strafgesetzbuches hinausgehende Rechtswo...
Relevante Normen: AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a;
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGSt 1985, 18 DRsp-ROM Nr. 1996/4610 JR 1985, 523 MDR 1985, 519 NStZ 1985, 228 StV 1985, 509 wistra 1985, 117
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