Rechtsprechung:
OLG Bremen - Beschluß vom 02.03.1981 (Ss (B) 120/80)

   

Kurzleitsatz:
Ein nicht rechtskundiger Täter darf jedenfalls dann dem Rat eines Rechtsanwalts (auch seines Hausjuristen) vertrauen, wenn der Sachverhalt von der Auskunftsperson umfassend geprüft wurde und ihm keine der (Rechts-)Auffassung des Rechtsanwalts entgegenstehenden Gerichtsentscheidungen bekannt sind. Dementsprechend handelt der Täter dann in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, wenn er von seinem vertrauenswürdigen und kompetenten Rechtsberater nach Prüfung der Rechtslage in einer eindeutigen, jeden Vorbehalt au...


Relevante Normen:
OWiG § 11; StGB § 17;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(310)18Nr. 16
NJW 1981, 265
NStZ 1981, 265

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