Rechtsprechung:
OLG Celle - Urteil vom 13.08.1985 (1 Ss 143/85)

   

Kurzleitsatz:
Der Abschluß des auf die tatsächliche Erlangung von Betäubungsmitteln gerichteten schuldrechtlichen Geschäfts, ja selbst die bloße Anbahnung und Einleitung von Verhandlungen, die erst zum Abschluß einer solchen Vereinbarung über den Erwerb von Betäubungsmitteln führen sollen, können dann bereits als Versuchshandlungen zu beurteilen sein, wenn sich die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel nach der Vorstellung des Täters in engerem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang an di...


Relevante Normen:
StGB § 22;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(310)27Nr. 7
NJW 1986, 78
NStE Nr. 2 zu § 29 BtMG
NiedersRpfl 1985, 262

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