Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Entscheidung vom 28.09.1983 (2 Ss 68/83)

   

Kurzleitsatz:
Wurde die Tatbegehung durch intensive Beeinflussung seitens eines V-Mannes veranlaßt, so kann die Strafaussetzung jedenfalls nicht mit der formelhafte...


Relevante Normen:
StGB § 56;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1984, 157

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang