Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 20.10.1987 (5 W 2719/87)

   

Kurzleitsatz:
Klagerücknahme; Vorhergehendes Mahnverfahren


Relevante Normen:
ZPO § 269;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGZ 88, 492

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