Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 05.08.1986 (5 U 5575/85)

   

Kurzleitsatz:
Produkthaftung des Vertriebshändlers; Dem Hersteller gleichstehender Vertriebshändler


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(145)35Nr. 293
VersR 1988, 635

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