Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 26.09.1985 (25 W 2449/85)

   

Kurzleitsatz:
Einstweilige Anordnungen; Rechtsbehelfe


Relevante Normen:
ZPO § 769;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1987, 767

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