Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 17.08.1995 (1 C 15.94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine vom Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung erstellte "Beitragsrechnung und -abrechnung" der bisher gebräuchlichen Art ist kein Verwaltungsakt. 2. Erstattungsansprüche nach Entrichtung nicht geschuldeter Beiträge zur Insolvenzsicherung unterliegen der Verjährung in entsprechender Anwendung der §§ 228 ff. AO. Der Einrede der Verjährung bedarf es nicht.«


Relevante Normen:
AO § 37, § 47, § 228, § 229, § 232; BetrAVG § 10 Abs. 2, 3, 4; VwVfG § 35;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 99, 101
KTS 1996, 260
MDR 1996, 619
NJW 1996, 1073
NVwZ 1996, 603
VersR 1996, 609

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